Die meisten Personen mit Wohnungsbesitz in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen kennen den Begriff der Hausverwaltung, zumindest von der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung. Doch Hausverwaltung ist nicht gleich Hausverwaltung. Der Begriff Hausverwaltung ist sehr allgemein gehalten und deckt verschiedene Bereiche ab. Unser Hausverwaltungsexperte Olli hält es für sehr wichtig, dass Wohnungseigentümer die Aufgaben & Pflichten der Hausverwaltung kennen. Nur so ist es möglich eine gemeinsame Vertrauensbasis zu schaffen, die bei der Verwaltung von Wohneigentum mit hohem Wert essenziell ist. Im Blogartikel schafft Olli Klarheit, welche Art der Hausverwaltung welche Aufgaben übernimmt!

Welche Arten der Hausverwaltung übernimmt welche Aufgaben?

Schwarz-Weiß Bild unseres Hausverwaltungsexperten Olli, der in die Kamera grinst.Es gibt grundsätzlich 2 verschiedene Arten der Hausverwaltung:

Die WEG-Verwaltung ist die häufigste Art der Hausverwaltung. Dabei werden meist Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen verwaltet. Der WEG-Verwalter kümmert sich dann um das Gemeinschaftseigentum (Treppenhäuser, Keller, Aufzug, …) und alle Aufgaben, die in Bezug auf dieses anfallen.  Dies sind beispielsweise die Koordinierung der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, also Reparaturen oder die Beauftragung von Wartungsverträgen. Oder die jährliche Aufstellung des Wirtschaftsplans, in welchem die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gegenübergestellt werden. Der WEG-Verwalter organisiert außerdem die jährlich stattfinde Eigentümerversammlung. Die Aufgaben eines WEG-Verwalters sind sogar gesetzlich geregelt.

Unterschieden wird hier noch die Sondereigentumsverwaltung, die sehr ähnlich zur WEG-Verwaltung ist, sich allerdings nur um Sondereigentum kümmert. Daher handelt ein Sondereigentumsverwalter nur im Interesse eines einzelnen Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft und wird auch nur von diesem beauftragt.

Die Mietverwaltung verwaltet im Gegensatz zur WEG-Verwaltung kein Gemeinschaftseigentum, sondern einzelne Eigentumswohnungen. Dabei übernimmt die Mietverwaltung alle Aufgaben des eigentlichen Vermieters. Zum Beispiel die Mietersuche, die Wohnungsübergabe, die Verwaltung der Mieteinnahmen, die Nebenkostenabrechnung und vieles weiteres. Die Mietverwaltung eignet sich vor allem für Menschen, die nicht in der Nähe ihrer vermieteten Immobilie wohnen oder wenig Zeit für die Verwaltung haben.

 

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