In den letzten Jahren haben schwere Unwetter und extreme Wetterereignisse in Deutschland stark zugenommen. Man muss sich nur an das Reutlinger Hagelunwetter im Jahr 2013 erinnern oder an die großen Unwetter im Jahr 2023, die unter anderem viele Autos auf der Schwäbischen Alb durch Hagel beschädigt haben. Es ist davon auszugehen, dass solche Wetterereignisse auch in Zukunft vermehrt auftreten werden. Doch zahlt meine Versicherung, wenn mein KFZ bei einem solchen Wetterereignis beschädigt wird? Und welche Versicherung brauche ich, um wirklich sicher zu sein?

Gerade auf der Schwäbischen Alb kommt es in den letzten Jahren immer häufiger zu heftigen Unwettern.

1. Teilkasko- und Vollkaskoversicherung: Sturmschutz
  • Teilkasko: Diese Versicherung deckt Schäden, die in direktem Zusammenhang mit Sturmereignissen stehen. Fliegen beispielsweise Dachziegel herum oder knicken Äste ab und beschädigen dabei das Auto, so übernimmt dies die Teilkaskoversicherung. Fährt man hingegen gegen größere Äste auf der Straße oder baut einen Unfall aufgrund von Ausweichmanövern sind die Schäden normalerweise nicht eingeschlossen, da die diese nicht unmittelbar mit dem Sturm zusammenhängen. Oftmals gilt außerdem, dass der Sturm mindestens die Windstärke 8 gehabt haben muss, dass die Teilkaskoversicherung den Schaden übernimmt.
  • Vollkasko: In Fällen, in denen der Sturm nicht unmittelbar mit dem Schaden in Verbindung steht, kann eine Vollkaskoversicherung dennoch Schutz bieten.
2. Verkehrssicherungspflicht: Haftung bei umstürzenden Bäumen

Eigentümer von Bäumen haben eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn ein Baum auf Ihr Auto fällt und der Eigentümer fahrlässig handelte, kann er für den Schaden haften. Für Eigentümer eines Grundstücks mit Baum gilt daher: Zweimal im Jahr muss eine sogenannte Baumschau durchgeführt werden, bei der kontrolliert wird, ob der Baum gesund und stabil ist. Führt der Eigentümer diese nicht durch, kann er für einen Schaden haften.

3. Hagelschaden und Wasserschaden: Teilkasko bietet Hilfe
  • Hagelschäden: Diese werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Wichtig ist, dass Schäden zeitnah gemeldet werden.
  • Wasserschäden: Die Deckung hängt von den spezifischen Umständen ab. Abgestellte Fahrzeuge sind normalerweise geschützt, sofern keine Hochwasserwarnungen ignoriert wurden. Anders sieht es aus, wenn der Wasserschaden bei der Fahrt entsteht. Tritt die Überschwemmung dabei so plötzlich auf, dass der Motor nicht mehr abgestellt werden kann, dann ist der Schaden durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Hätte die Fahrt vermieden werden können, beispielsweise wenn man mit Absicht in eine überflutete Senke fährt, dann ist der Schaden nicht auf die Überschwemmung, sondern auf das Fahrverhalten des Fahrers zurückzuführen, weshalb die Versicherung in diesem Fall nicht zahlt.

 

Brauchst Du eine professionelle Beratung für Deine Versicherungen oder möchtest Du, dass jemand prüft, ob man bei Deinen Versicherungen noch mehr für Dich rausholen kann? Dann melde Dich bei unserem Versicherungs-Experten Christian. Du erreichst ihn telefonisch über 07382 81649-110. Wir freuen uns auch über Deinen persönlichen Besuch in unseren Beratungszentren in Römerstein und Münsingen.

Interessant? Dann teile diesen Beitrag.