Gerade der Winter auf der Schwäbischen Alb bringt nicht nur idyllische Schneelandschaften, sondern auch potenzielle Gefahren mit sich. Besonders bei Glatteis und Schnee ist Vorsicht geboten, nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch im Alltag. Welche Versicherungen im Falle von Schäden oder Unfällen bei winterlichen Bedingungen einspringen, ist entscheidend für eine sorgenfreie Winterzeit.

Versicherungen bei Schnee und Eis

Fußgängerunfälle auf Glatteis: Haftpflichtversicherung im Fokus

Die Räum- und Streupflicht ist nicht nur eine lästige Pflicht, sondern auch entscheidend für die Sicherheit von Fußgängern. Kommt es dennoch zu einem Unfall aufgrund eines eisglatten Gehwegs, greift die Haftpflichtversicherung derjenigen Person, die für die Räum- und Streupflicht verantwortlich ist. Sowohl Eigentümer als auch Mieter sollten darauf achten, dass ihre Haftpflichtversicherung sie vor finanziellen Belastungen schützt, falls Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Geräumter Gehweg und dennoch ein Unfall: Alternative Versicherungen im Blick

Selbst bei ordnungsgemäß geräumten Gehwegen ist ein Unfall nicht ausgeschlossen. In solchen Fällen greift die Haftpflichtversicherung nicht, aber die gesetzliche Unfallversicherung oder eine private Unfallversicherung kann Schutz bieten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dann relevant, wenn der Unfall zu dauerhaften Einschränkungen führt.

Gefahren für Gebäude: Elementarschäden und Haftpflicht im Fokus

Schnee auf Dächern oder herabfallende Eiszapfen können erhebliche Schäden verursachen. So kann beispielsweise durch eine sehr große Schneelast auch mal ein Dach einstürzen. Die Wohngebäudeversicherung bietet dann Schutz, vorausgesetzt, der Zusatzbaustein für Elementarschäden ist im Vertrag enthalten. Auch die Haftpflichtversicherung ist relevant, wenn durch herabfallende Schneemassen oder Eiszapfen Schäden an Personen entstehen.

Wenn durch Dachlawinen Schäden entstehen, kann der Hauseigentümer, der Hausverwalter oder auch der Mieter des Hauses haftbar gemacht werden, wenn diese ihre Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt haben. Der Umfang dieser Pflichten hängt stark von der Region ab. So müssen beispielsweise in sehr schneereichen Gebieten Schneefanggitter oder Warnschilder angebracht werden. In schneearmen Gebieten hingegen muss in normalen Wintern grundsätzlich keine Schutzmaßnahmen angebracht werden.

Autofahren bei Glatteis: Winterreifenpflicht und verantwortungsbewusstes Handeln

Die Winterreifenpflicht und die damit verbundenen Versicherungsaspekte erfordern besondere Aufmerksamkeit. Ohne Winterreifen kann die Kfz-Versicherung im Falle eines Unfalls die Leistung kürzen oder sogar verweigern. Die meisten Kfz-Versicherungen zahlen zwar in der Vollkaskoversicherung auch für selbstverschuldete Unfälle bei Glatteis, dennoch ist verantwortungsbewusstes Handeln beim Autofahren im Winter entscheidend.

Glatteis auf den Straßen erfordert besondere Aufmerksamkeit. Selbst bei Unfällen, die ganz klar durch das Glatteis verursacht werden, wird dem Autofahrer oft Fahrlässigkeit vorgeworfen, da dieser in den meisten Fällen die winterlich glatten Bedingungen schon vorher kannte. Eine Ausnahme ist Blitzeis. Daher ist aber ein bewusstes und vorsichtiges Verhalten ist entscheidend, um mögliche Regressansprüche der Versicherung zu vermeiden.

Fazit

Die Vielfalt der möglichen Schadensfälle bei Glatteis und Schnee erfordert einen umfassenden Versicherungsschutz. Eine Haftpflichtversicherung allein reicht oft nicht aus. Es ist wichtig, die individuellen Lebensumstände zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Versicherungspolicen den Winterbedingungen gerecht werden. Bewusstes Verhalten im Winter minimiert nicht nur das persönliche Risiko, sondern auch potenzielle finanzielle Belastungen durch Unfälle und Schäden. Damit kann der Winter in vollen Zügen genossen werden, ohne dabei die Sicherheit aus den Augen zu verlieren.

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